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Diese Site wird offenbar als Informations-Plattform weit über Bern hinaus für Post-Kundschaft verwendet. Ausser wenn Freiwillige gelegentlich Updates vornehmen wollen, bleibt sie statisch. Die untenstehende Zusammenfassung ist grundsätzlich zeitlos gültig.
Spätere Einsteiger/-innen denken vielleicht, mit der Post sollte schärfer umgegangen werden als dies die ursprüngliche Koordinationsgruppe tat. Das kann zu etwas emotionalerer Korrespondenz führen. Andererseits wurden die Verhandlungen damals allenthalben geschätzt, auch seitens der Post. Bei einem so breiten Kreis an Unterstützenden war Sachlichkeit wohl nicht ganz falsch.
Inhalt:
» Die Post weigert sich, Fragen zu beantworten
» Seit 2015 bis heute: Bern 25 bleibt für Kunden bestehen
» Korrekte Adressierung
» Folgen von falscher Adressierung
» Zurückgeschickte und geöffnete Sendung
» Wenn korrekte Adressdaten unrechtmässig manipuliert werden
» Paketzustellung mit Paketboxen
» Fragen und Antworten 2019
(2021) Nach der bisher stets guten Zusammenarbeit (im Vergleich zu anderen, ähnlichen Abbauprojekten, wie Postvertreter selbst sagten), stellen Kommunikationsleute der Post auf Nicht-Kommunikation um.
Weitere Fragen, die offenbar weitherum von Interesse sind, wurden extra für die Post aufbereitet, zusammengefasst und freundlich an die Post gerichtet. Gute Post-Kunden wollten der Post die Arbeit erleichtern und zusätzliche, für alle hilfreiche Informationen bereitstellen. Die Nicht-Antworten der Post sind, vorsichtig ausgedrückt, ziemlich unanständig, jedenfalls aus Sicht von Kommunikations-Fachleuten unprofessionell und ein "No-Go". Weiterlesen
Müssen bisherige Postfachinhaber die Adresse ändern?
Nein, wenn Sie Ihr Postfach Bern 25 zu einem Postfach Bern 22 umziehen. Bei einem Umzug zur Postfachanlage Bern 22 Breitenrain kann die Adressierung "3000 Bern 25" ohne Nachteil virtuell weiterverwendet werden. (zit. aus verbindlichem Infoblatt) Weiterlesen
Bei Adressen ist die letzte Zeile sozusagen die wichtigste Zeile; sie enthält die Postleitzahl (PLZ), den Ort und Zusatznummer. Für Postfachinhaber ist die einzig korrekte Anschrift:
Legacy (weiter verwendbar):
3000 Bern 25
oder neu:
3000 Bern 22
Ein vollständiges Beispiel gemäss Richtlinien "Korrekte Adressierung" (post.ch); wichtig sei auch der Vermerk "Postfach" auf der zweitletzten Zeile:
Muster AG
Postfach
3000 Bern 22
Beachten: "Wenn Postfach, dann immer Postfach." Es gibt keine andere Zustellung als ins Postfach. Das heisst, anders als oben angegeben darf nicht adressiert werden.
Häufiger Irrtum: "Wenn anders adressiert wird, dann wird auch anders zugestellt, beispielsweise an eine Strassenadresse statt ins Postfach." Das ist falsch. Wird beispielsweise mit "3013 Bern", "3014 Bern", "3000 Bern" (ohne 22 nach dem Ort) oder ebenfalls nicht erlaubt an 3000 Bern Breitenrain oder 3000 Bern Spitalacker o. ä. (siehe unten) adressiert, nützt das nicht nur nichts, sondern ist tatsächlich kontraproduktiv. Die Sendung würde einen Umweg nehmen, so die Post. Wenn die Sendung von der Post nicht ohnehin zurückgeschickt wird, würde diese unter Umständen zuerst an die falsche Poststelle geleitet statt an die Poststelle "Bern 22" (Bern-Breitenrain). Das wäre logisch und verständlich.
Übrigens ist an einigen physischen Adressen keine Zustellung vorgesehen (bspw. wenn Vermieter keine Anschrift erlauben, nur ein Briefkasten für viele o. ä.).
Diese Info wurde im erwähnten Infoblatt und auch von der Stelle "Gut zum Druck GzD" der Post bestätigt.
Ganz allgemein scheint bei der Post eine rückläufige Toleranz bei auch unabsichtlich fehlerhafter Adressierung zu bestehen.
Die Post verweist gerne auf den Kundendienst. Das funktioniert nicht immer. In mindestens einem Fall dauerte es Monate und brauchte eine Mahnung, um überhaupt eine Antwort zu erhalten.
Bei einer getrackten, zurückgesendeten Postsendung war die Begründung, die Boten an dieser Postfachstelle hätten "den Empfängerkunden nicht eruieren konnten". Das ist nicht nur unglaubwürdig, sondern unmöglich. Ein Postfachkunde ist per se eruierbar.
Evidenz für Rücksendungen, Fehlzustellung oder gar Verlust ist allerdings ohnehin fast nicht beizubringen.
Auch spezielle Sendungen, die ein Post-Tracking mit Sendungsnummer haben (beispielsweise Pakete, Einschreiben, Express, A+), können zurückgewiesen werden, wenn sie falsch adressiert sind.
Fazit: Es ist ein Irrtum zu glauben, eine getrackte Sendung mit falscher Adresse (d. h. anders als oben angegeben) garantiere oder beweise eine Zustellung. Das ist allerdings logisch: Tracking per se kann nie ein Beweis sein bzw. ist für sich nicht relevant, sondern die Kenntnisnahme (bzw. nach Frist: UND musste mit Zustellung rechnen, vgl. mehrere BGE). Im Gegenteil ist von der Post zu erwarten, dass sie auch bei Rücksendung einer getrackten Sendung sogar eine sachlich falsche Begründung gibt (s. Beispiel oben) und damit ohne Evidenz (welche tatsächlich unmöglich ist) den Fehler wie üblich nicht bei sich sieht.
Fehlerhaft adressierte Sendungen mit Tracking verhindern nicht, dass sie nicht zugestellt werden können (vgl. oberhalb). Wenn wichtig, dürfte "A-Post Plus" am Zuverlässigsten sein, sofern die Sendung nicht bereits im Postverteilzentrum zurückgewiesen wird. Strenggenommen ist Evidenz fast unmöglich. Aber "A-Post Plus" dürfte für die Post auch am Endpunkt am Einfachsten zu handhaben sein bei leicht fehlerhaften Adressen (Deponieren der Sendung ist einfacher als der Prozess bei eingeschriebenen Sendungen: Zustellversuch, erfolglose Zustellung, Abholungseinladung, Postangestellter "vergisst" Abholungseinladung). Selbstverständlich ist die oben genannte korrekte Adressierung stets die wichtigste Voraussetzung – keine Garantie – für eine problemlose Zustellung.
Behörden, Organisationen, Firmen verwenden als Ersatz von Einschreibebriefen längst "A-Post Plus", da günstiger, kundenfreundlicher und wurde vor Gericht nicht beanstandet (bspw. BGE 142 III 599). Bei Fristen muss naturgemäss die andere Zustellungsart berücksichtigt werden (BGE 144 IV 57, vgl. Regeste "Massgebend ist vielmehr die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Adressaten" (s. a. Tracking oberhalb), was auch schon nur halb erwähnt wurde). Das kann natürlich keine Rechtsauskunft sein.
Dass Einschreiben umgangssprachlich als "feindselig" eingestuft wird, hat damit zu tun, dass Leute kaum mehr zuhause oder im Büro herumsitzen. Also wird ein Aufwand den Empfängern aufgebürdet (Abholung, begrenzte Post-Öffnungszeiten) sowie Unsicherheit (zu kurze Abholungsfrist, Feiertage usw.). Ferner besteht seitens Post offenbar keine Erinnerungspflicht, ein weiterer Mangel in den Post-Prozessen. Einen Grund für Einschreiben gibt es kaum; diese überholte Versandart sollte nicht verwendet werden.
In mindestens einem skurrilen Fall wurde eine angeblich "unanbringliche Postsendung" zurückgesandt, aber zuerst von der Post geöffnet. Die Absenderadresse war aber gut ersichtlich aufgedruckt, genau nach den Spezifikationen zur Briefgestaltung. Die Öffnung war also unrechtmässig – und unprofessionell.
Kundendaten dürfen natürlich niemals verändert werden. Mögliche Folgen wurden oben erläutert. Die Post bietet zwar Daten mit Strassen und Postleitzahlen an. Ein Adressabgleich mit solchen Daten bedeutet aber per Definition, dass von richtig auf falsch manipuliert würde, wie aus den bisherigen Erläuterungen ersichtlich sein sollte. Im Übrigen stünde eine Wahrscheinlichkeit von vielleicht 0.01 %, dass die Kundschaft ihre eigene Adresse falsch angibt, einer Wahrscheinlichkeit von 100 %, dass die Adresse von richtig auf falsch verändert wurde, gegenüber.
Solche Strassen-/Postleitzahlen-Daten enthalten auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmte, falsche bzw. postinterne Daten. Beispielsweise seien Bezeichnungen nach dem Ort für Poststellen reserviert (Beispiel: 3000 Bern Breitenrain statt 3000 Bern 22 usw.) und dürfen nicht für die Adressierung verwendet werden, so die Post (s. oben). Weil sich die Post der teilweise unbrauchbaren Qualität bewusst sein muss, weicht sie entsprechenden Fragen gerne aus.
Die Post bietet auch eine Adressanalyse an. Die Post behauptet, gute Daten zu haben. Selbst wenn das stimmen sollte, ist mehr als fraglich, ob das für andere Zwecke als Werbesendungen o. ä. je nützlich sein könnte. Auch hier gilt selbstverständlich, dass Adressdaten von Kunden niemals ohne Absprache mit der jeweiligen Kund/-in verändert werden, was in regulierten Bereichen sogar problematisch wenn nicht strafbar sein kann. Nochmals: das würde einer Manipulation von richtig auf falsch entsprechen. Denn eine gute Kundendatenpflege bleibt mit oder ohne Hilfsmittel unerlässlich.
Weil die Folgen falscher Adressierung meistens auf die Empfänger/-innen überwälzt werden, was mehr als nur ärgerlich sein kann, sollte an die elektronische Kommunikation erinnert werden: Solange eine Person beispielsweise die gleiche E-Mail-Adresse hat, käme niemand auf die Idee, diese "korrigieren" zu wollen: Wird nur ein Zeichen abgeändert, wird eine Zustellung verunmöglicht. Nochmals: Dass die Kundin, der Kunde irgendwo eine falsche (E-Mail-)Adresse angibt, hat eine tiefe Wahrscheinlichkeit; dass eine abgeänderte und somit falsche Adresse die Zustellung verunmöglicht, eine hundertprozentige Wahrscheinlichkeit.
Insofern könnte dem gleichartigen Argument der Post zugestimmt werden, dass bei weitgehend automatischer Verarbeitung und Adresserkennung eine korrekte Adresse Bedingung für eine problemlose Zustellung sei. – Die verbleibende und verschärfte Problematik bei getrackten Sendungen (Pakete, Einschreiben usw., s. oben) bleibt.
Kein direktes Briefpost-Thema. Jedoch scheinen die Bereiche Brief- und Paketpost zu verschmelzen (oder sind dann weder die einen noch die andern zuständig?).
Wer post-homologierte Paketboxen anschafft und teuer bezahlt, stellt gemäss Rückmeldungen fest, dass die Post diese nur unzureichend bedient. Solche Paketboxen sind nötig und nützlich, um häufigen Diebstahl von Paketen, die durch Postboten draussen hingestellt werden, zu vermeiden. Erstaunliche Rückmeldungen wie diese: "Sobald ein Paketbote kapiert hat, wie die Boxen mit dem Badge an seinem Boten-Schlüsselbund zu öffnen sind, wird er durch einen neuen Boten ersetzt, der noch nie etwas von Paketboxen gehört hat und diese dann auch nicht benutzt." Die Post spielt das Problem wie gewohnt herunter.
Seite Fragen und Antworten 2019
von 2015 sind zurück (Korrektur) mit kleineren Anpassungen seither.
1. Allgemeines Merkblatt für uneinsichtige Organisationen/Firmen usw. (Absender), welche korrekte Kundendaten und -Adressen unrechtmässig auf falsch manipulieren – unser Ärger ist spürbar. Mit Auszügen aus dem ursprünglichen Merkblatt von 2015, mit zusätzlichen Kommentaren und "Ausreden".
2023_Adressierung-Merkblatt-manipulierte-falsche-Adressen-V07.pdf
2. Ursprüngliches Merkblatt von 2015 mit mehreren Adressbeispielen:
Korrekte Adressierung insbesondere für Adressaten mit Postfach